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Veröffentlichungen Rechtsanwalt Benkelberg
I
Aufsätze (Auswahl)
aus dem Familienrecht, dem Kostenrecht und dem Transportrecht
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Erschienen
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am
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Seite
/ Heft |
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| Zur Praxis der Zwangsvollstreckung:
Dauerüberlastung der Gerichtsvollzieher |
Anwaltsblatt (AnwBl) |
1983 |
551 ff |
| Empfängerhaftung nach Maßgabe des Frachtbriefs,
Versender asl "Vormann" im Sinne des § 442 HGB a.F. ? |
Transportrecht (TranspR) |
1989 |
351 ff |
| Das Postmandat und die Teilung der erstattungsfähigen
Gebühren |
AnwBl |
1996 |
566 ff |
| Sind die heutigen Prozesskostenhilfe-Gebühren
im Familienrecht noch verfassungskonform ? |
Familie und Recht (FuR) |
1998 |
339 ff |
| Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber
ihren Eltern in der Praxis |
FuR |
1999 |
70 f |
| Unterhaltsanspruch der nichtehelichen
Mutter nach § 1615 l BGB und steuerliches Realsplitting ? |
FuR |
1999 |
301 ff |
| Kindesunterhalt, Kindergeldanrechnung
und Gegenstandswert der Unterhaltsklage |
FuR |
1999 |
161 f |
| Kindesunterhalt bei überdurchschnittlichem
Elterneinkommen, Anm. zu BGH vom 13.10.1999 (XII ZR 16/98) |
Monatsschrift des Deutschen RechtsMDR |
2000 |
275 ff |
| Schulden und Unterhalt,steuerrechtliche
und familienrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten |
MDR |
2000 |
858 ff |
| Kindesunterhaltsabänderungsgesetz vom
2.11.00 mit seinen sofortigen und langfristigen Folgen |
MDR |
2000 |
1405 ff |
| Warum aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit
Prozesskostenhilfe für das Prüfungsverfahren und die Prozesskostenhilfe-Beschwerde
gewährt werden mussEntgegnung auf OLG Hamburg 8 W 72/02 vom 16.4.02 |
AnwaltsGebühren SpezialAGS |
2002 |
280 ff |
| Die geplante Anwaltsvergütung (RVG-E)
und deren Auswirkungen auf die typische familienrechtliche Anwaltspraxis |
FuR |
2003 |
199 - 208 |
| Das ewige Problem: Prozesskostenvorschusspflicht
des verdienenden Ehepartners nach § 1360 a IV BGB und angebliche
Rückzahlungspflicht |
FuR |
2003 |
68 ff |
| Keine Beratungshilfe für ein Kind im
Unterhaltsabänderungsverfahren, weil es die Möglichkeit der Beistandschaft
des Jugendamtes gibt ?Kritische Stellungnahme zu AG Leverkusen. |
AGS |
2003 |
125 f |
| Keine
Prozesskostenhilfe trotz Erfolgsaussicht der Verteidigung, wenn
der Beklagte im Anhörungsverfahren nach § 118 ZPO geschwiegen hat
?Kritische Anmerkung zu OLG Oldenburg |
AGS |
2003 |
123 f |
| Die erstinstanzlich bei Prozesskostenhilfe
beigeordneten Anwälte können die Vergleichsgebühr auch für einen
aussergerichtlichen Vergleich verdienen, mit dem die bereits eingelegte,
noch nicht begründete Berufung vermieden wird. OLG Düsseldorf |
MDR |
2003 |
415 f |
| Darf der Anwalt, der eine arme und eine
selbstzahlende Partei vertritt, der armen Partei zu Bedingungen
der Prozesskostenhilfe beigeordnet wurde, gegen die Landeskasse
wirklich nur die 3/10 Erhöhungsgebühr des § 6 BRAGO liquidieren
? kritische Anmerkungen zu AG Andernach 26 C 547/02, Beschluss vom
14.2.03 |
AGS |
2003 |
259 ff |
| Berücksichtigung der Auswirkungen des
Realsplitting im Erst-Titulierungsverfahren,Entgegnung auf OLG Naumburg
vom 11.12.01 (14 UF 71/01) |
FuR |
2003 |
342 ff |
| Warum Verweigerung von Prozesskostenhilfe
für die Beschwerde gegen die Verweigerung von Prozesskostenhilfe
rechts- und verfassungswidrig ist. |
FuR |
2004 |
441 ff |
| Bedenken gegen die Absicht der Bundesjustizministerin
Zypries, bei beabsichtigter Änderung des Unterhaltsrechts "wegen
größerer Akzeptanz" dem Kindesunterhalt den Vorrang vor dem
Frauenunterhalt einzuräumen |
SPIEGEL
Panorama,ARD
|
40/2004
Sendung
vom
2.6.2005
|
22
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| Zum Recht der nichtehelichen Mutter
auf unterhaltsrechtliche Gleichbehandlung mit der geschiedenen
Mutter |
FOCUS
FOCUS
SPIEGEL |
8/2004
36/2004
42/2004 |
44 f
11
52 f |
II
Erstrittene und publizierte familienrechtliche
Urteile / Beschlüsse
(Soweit nicht vorstehend als kommentiert aufgeführt)
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Versorgungsausgleich bei
Scheidung ausländischer Ehegatten |
AG Emmerich
Neue Juristische Wochenschrift
NJW |
1978 |
498 |
|
Übergangsbeihilfe eines
Zeitsoldaten fällt in den Zugewinnausgleich |
OLG Düsseldorf
FamRZ |
1980
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51 f
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Übergangsgebührnisse eines
Zeitsoldaten fallen nicht in den Zugewinnausgleich |
BGH
NJW
FamRZ |
1980
1980 |
229
39 f |
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Keine Pflicht zur Veräußerung
eines Einfamilienhauses während des Trennungsjahres zur Steigerung
der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit |
OLG Düsseldorf
NJW
FamRZ |
1982
1982 |
1767
268 f |
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Scheidung und Folgen gelten
auch bei Vorabentscheidung gebührenrechtlich als eine Angelegenheit |
OLG Düsseldorf
AnwaltsBlatt
AnwBl |
1983
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556
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Beschwerderecht eines
Elternteil bei Bestellung eines Verfahrenspfleger des Kindes |
OLG Düsseldorf
MDR |
2001
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157
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Kindesunterhalt und Umgangsrecht
sind auch in der Beratungshilfe gebührenrechtlich verschiedene
Angelegenheiten |
BVerfG
NJW |
2002 |
429 |
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PKH auch für aussergerichtlichen
Vergleich zwischen den Instanzen |
OLG Düsseldorf
MDR |
2003
|
415 f
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Zeitliche Beschränkung
des Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter aus
§ 1615 l BGB verfassungswidrig wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes
und des Art. 6 GG, weil die geschiedene eheliche Mutter mit Blick
auf den Betreuungsanspruch ihrer Kinder ohne Probleme Unterhalt
bis zum 11. Lebensjahr des jüngsten Kindes erhält ?
Am 4.2.2004 hat die erste Kammer des ersten Senats einstimmig
die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Berufung dieser Mutter,
deren Revision zugelassen wurde, durch das OLG Düsseldorf für
verfassungswidrig erklärt und dem Land NRW aufgegeben, die außergerichtlichen
Kosten der Verfassungsbeschwerde zu erstatten. |
BVerfG
NJW
Forum Familien- und Erbrecht
(FF)
Familie, Partnerschaft und Recht, (FPR)
FuR |
2004
2004
2004
2004 |
1789f
116 f
515
398 ff |
|
Zeitliche
Beschränkung des Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen
Mutter aus § 1615 l BGB verfassungswidrig wegen Verletzung des
Gleichheitsgrundsatzes und des Art. 6 GG, weil die geschiedene
eheliche Mutter mit Blick auf den Betreuungsanspruch ihrer Kinder
ohne Probleme Unterhalt bis zum 11. Lebensjahr des jüngsten Kindes
erhält ?
Am 4.2.2004 hat die erste Kammer des
ersten Senats einstimmig die Versagung von Prozesskostenhilfe
für die Klage dieser Mutter durch AG Kleve und OLG Düsseldorf
für verfassungswidrig erklärt und dem Land NRW aufgegeben, die
außergerichtlichen Kosten der Verfassungsbeschwerde zu erstatten.
Das AG
Kleve hat zwischenzeitlich Prozesskostenhilfe gewährt. |
BVerfG
FPR
FuR |
2004
2004 |
514
400ff |
|
Zeitliche
Beschränkung des Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen
Mutter aus § 1615 l BGB verfassungswidrig wegen Verletzung des
Gleichheitsgrundsatzes und des Art. 6 GG, weil die geschiedene
eheliche Mutter mit Blick auf den Betreuungsanspruch ihrer Kinder
ohne Probleme Unterhalt bis zum 11. Lebensjahr des jüngsten Kindes
erhält ?
Am 4.2.2004 hat die erste Kammer des
ersten Senats einstimmig die Versagung von Prozesskostenhilfe
für die Klage dieser Mutter durch AG Bocholt und OLG Hamm für verfassungswidrig erklärt
(siehe nachfolgend unten) und dem Land NRW aufgegeben, die
außergerichtlichen Kosten der Verfassungsbeschwerde zu erstatten.
Das AG Bocholt hat
daraufhin Prozesskostenhilfe bewilligt, die Klage abgewiesen. Auf die Berufung
hin hat das OLG Hamm (gleicher Senat, andere Besetzung) das Verfahren ausgesetzt
und die richterliche Normenkontrolle eingeleitet. Das Verfahren ist beim
Bundesverfassungsgericht unter 1 BvL 9/04 anhängig. |
OLG Hamm
FamRZ |
2004 |
1893 ff |
III
Von uns eingelegte
(zum Teil noch laufende) Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht und Revisionen beim Bundesgerichtshof
| Zeitliche Beschränkung
des Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter aus
§ 1615 l BGB verfassungswidrig wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes
und des Art. 6 GG, weil die geschiedene eheliche Mutter mit Blick
auf den Betreuungsanspruch ihrer Kinder ohne Probleme Unterhalt
bis zum 11. Lebensjahr des jüngsten Kindes erhält ?
Am 4.2.2004 hat die erste Kammer des ersten Senats einstimmig
die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Klage dieser Mutter
durch AG Kleve und OLG Düsseldorf für verfassungswidrig erklärt
und dem Land NRW aufgegeben, die außergerichtlichen Kosten der
Verfassungsbeschwerde zu erstatten.
Nun hat das Amtsgericht Kleve Prozesskostenhilfe gewährt und
wird entweder in der Sache entscheiden oder die die richterliche
Normenkontrolle beim BVerfG einleiten. |
1 BvR 1172/02
Zeitz/Vervoorst
Gewonnen
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| Verwirkung des Unterhaltsanspruchs
einer geschiedenen Mutter wegen objektiv nicht eheähnlichen Zusammenlebens
mit einem anderen Mann verfassungswidrig wegen geschlechtsspezifischer
Diskriminierung ? |
1 BvR 2144/02
Klein-Hitpahs |
| Zeitliche Beschränkung
des Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter aus
§ 1615 l BGB verfassungswidrig wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes
und des Art. 6 GG, weil die geschiedene eheliche Mutter mit Blick
auf den Betreuungsanspruch ihrer Kinder ohne Probleme Unterhalt
bis zum 11. Lebensjahr des jüngsten Kindes erhält ?
Am 4.2.2004 hat die erste Kammer des ersten Senats einstimmig
die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Klage dieser Mutter
durch AG Bocholt und OLG Hamm für verfassungswidrig erklärt und
dem Land NRW aufgegeben, die außergerichtlichen Kosten der Verfassungsbeschwerde
zu erstatten.
Das AG Bocholt hat nolens volens Prozesskostenhilfe gewährt,
die Klage mit einer halbseitigen (!!!) Begründung, massgeblich
dem Gesetzestext, abgewiesen. Wir haben stehenden Fußes Berufung
eingelegt.
Am 16.8.2004 hat das Berufungsgericht OLG Hamm, (in anderer Besetzung)
das Verfahren ausgesetzt und erklärt, es halte - wie wir - den
§ 1615 l II Satz 3 BGB für verfassungswidrig, und hat im Rahmen
einer richterlichen Normenkontrolle nach Art. 100 GG das BVerfG
angerufen. Siehe Art. im Focus 36/ 2004, Seite 11
Die Sache ist jetzt als Normenkontrollverfahren beim BVerfG anhängig.
Die entscheidung des OLG Hamm ist veröffentlicht u.a. FamRZ 2004,
1893 ff |
1 BvR 1715/02
Preuß/Büssing
Gewonnen
Und es geht dem Ziel entgegen
1 BvL 9/04 |
| Höhenmäßige Beschränkung
des Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter aus
§ 1615 l BGB verfassungswidrig wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes
und des Art. 6 GG, weil die geschiedene eheliche Mutter mit Blick
auf den Betreuungsanspruch ihrer Kinder ohne Probleme Unterhalt
bis zum Selbstbehalt des Mannes von € 840,00 erhält, der Mann
gegenüber der nichtehelichen Mutter € 1.000,00 als Selbstbehalt
reklamieren darf ?
Der BGH hat für die Revision Prozesskostenhilfe bewilligt,
also die Erfolgsaussicht bejaht. Siehe Artikel im Focus 8/2004
S. 44/45.
Am 14.12.2004 hat der BGH entschieden, dass die
Selbstbehaltssätze des Vaters gegenüber der geschiedenen /
getrennt lebenden Mutter dieselben sein müssen wie gegenüber der
nichtehelichen Mutter, wobei in beiden Fällen der Selbstbehalt
nicht notwendigerweise derselbe sein müsse wie gegenüber
minderjährigen Kindern, und weiter, dass die Väter mehrerer
nicht in einer Ehe hervorgegangener Kinder für den Unterhalt der
Mutter anteilig nach ihrem Einkommen- und Vermögensverhältnissen
haften. |
BGH, AZ XII ZR 26/03
(Preuß / Gburreck)
NJW 2004,
502 f
FamRZ 2004,
357 f |
|
Höhenmäßige Beschränkung des Betreuungsunterhaltsanspruch der
nichtehelichen Mutter aus § 1615 l BGB verfassungswidrig wegen
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Art. 6 GG, weil
die geschiedene eheliche Mutter mit Blick auf den Betreuungsanspruch
ihrer Kinder ohne Probleme Unterhalt bis zum Selbstbehalt des
Mannes von € 840,00 erhält, der Mann gegenüber der nichtehelichen
Mutter € 1.000,00 als Selbstbehalt reklamieren darf ?
Der BGH hat für die Revision Prozesskostenhilfe bewilligt,
also die Erfolgsaussicht bejaht. Siehe Artikel im Focus 8/2004
S. 44/45.
Am 1,12,2004 hat der BGH entschieden, dass die
Selbstbehaltssätze des Vaters gegenüber der geschiedenen /
getrennt lebenden Mutter dieselben sein müssen wie gegenüber der
nichtehelichen Mutter, wobei in beiden Fällen der Selbstbehalt
nicht notwendigerweise derselbe sein müsse wie gegenüber
minderjährigen Kindern. |
BGH,
AZ XII ZR 3/03
Gaida ./. van Acken
NJW 2004,
500 ff
FamRZ 2004,
354 ff |
| Obwohl der BGH für die
Revision Prozesskostenhilfe gewährt hat, hatte es das Oberlandesgericht
Düsseldorf - beleidigt ? abgelehnt, auf Gegenvorstellungen hin
seinen die Prozesskostenhilfe für die Berufung versagenden Beschluss
aufzuheben und Prozesskostenhilfe für die Berufung nachträglich
zu bewilligen, nicht nachvollziehbar, wenn ein Gericht die Revision
zulässt und deshalb damit sagte, es sei immerhin denkbar, der
BGH könne das ganz anders sehen. (und der sieht es ja anders)
Wir haben auch gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe Verfassungsbeschwerde
eingelegt.
Am 4.2.2004 hat die erste Kammer des ersten Senats einstimmig
die Versagung von Prozesskostenhilfe für die Berufung dieser Mutter
durch das OLG Düsseldorf für verfassungswidrig erklärt und dem
Land NRW aufgegeben, die außergerichtlichen Kosten der Verfassungsbeschwerde
zu erstatten.
Was die Sachentscheidung angeht, ist der Vorgang ja schon in
der Revision vom BGH entschieden
(s. vorstehend)
|
1 BvR 596/03 Gaida ./. van Acken
Gewonnen
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| Der BGH hat im April 2003
in einer zu ihm eingelegten Rechtsbeschwerde gegen die Versagung
von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz beim OLG Prozesskostenhilfe
gewährt. Er mochte einem BGH-Anwalt nicht zumuten, die Beschwerde
für € 23,00 nach den Beratungshilfegesetz (so noch der BGH in
BGHZ 91, 311 ff für den gewöhnlichen Anwalt in der Provinz) zu
begründen.
Das OLG Düsseldorf hat hernach für eine Beschwerde gegen einen
die Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Landgerichts
Kleve die Prozesskostenhilfe verweigert und auf die alte Rechtsprechung
des BGHZ 91, 311 ff verwiesen.
Meinem Mandanten, dem ich für den sehr bedeutenden Prozess allein
für die Beschwerde gegen die Prozesskostenhilfe-Versagung rund
€ 800,00 berechnen müsste - die der nicht zahlen kann - steht
also im Regen, kann keine Beschwerde einlegen, denn ohne Gebührensicherheit
arbeite ich nicht, muss ich nicht arbeiten; ich bin nicht die
Caritas der Justiz.
Ich habe für ihn gegen diese Versagung von effektivem Rechtschutz
und Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes im August und im Oktober
2003 in einem weiteren Fall Verfassungsbeschwerden eingelegt. |
1 BvR 1861/03
1 BvR 2092/03 |
| Durch die Steuerreformen
der letzten Jahre wurde der Kinderfreibetrag abgeschafft, sind
deshalb die Steuern gestiegen und die Netteinkommen gesunken.
Kompensiert wurde dies durch das hohe Kindergeld, das nun in §§
32 ff EStG geregelt ist. Mit der Einkommensteuererklärung wird
abgeglichen, ob die Steuerersparnis mit Freibetrag höher wäre
als das gezahlte Kindergeld und dann ggf. die Differenz noch als
Steuer erstattet.
Kindergeld ist also Einkommen. Dennoch weigern sich die Familiengerichte,
die den Streitwert einer Ehesache, von dem mein Honorar abhängt,
nach dem Nettoeinkommen der Familien festzusetzen haben, § 12
II GKG, das Kindergeld als Einkommen zu bewerten, während sie
es bei der Prüfung, ob Prozesskostenhilfe zu gewähren ist und
etwa Ratenzahlung auf die Kosten anzuordnen ist, als Einkommen
berücksichtigen.
Kindergeld ist also mal Einkommen, wo es dem Staat nützt, kein
Einkommen, wo es den Anwälten nützen würde ?
Ich habe am 13.9.03 Verfassungsbeschwerde in eigener Sache eingelegt. |
1 BvR 1927/03 |
| Wenn jemand mit Berechtigungsschein
für Beratungshilfe vor mir erscheint, muss ich ihn, ob mir das
passt oder nicht, beraten, und werde vom Staat bezahlt mir sagenhaften
€ 23,00, wie schwierig und / oder umfangreich auch immer die Beratung
war.
In einem Fall musste ich einem Mann den Unterhalt für Frau und
zwei Kinder des laufenden Jahres errechnen, dazu steuerlich ermitteln,
was nach Steuerklassenwechsel in 2004 herauskommt und wie sich
über § 10 EStG sein Einkommen und der Unterhalt durch steuerlich
begrenztes Realsplitting steigern lässt, habe ihm auch schon vierfach
komplett ausgefüllt die "Anlage U" für 2004 mitgegeben,
so dass er sich seinen Steuerfreibetrag in Höhe des Frauenunterhalts
eintragen lassen kann. ich habedie etwa zweistündige Tätigkeit
zu gesetzlichen Gebühren abgerechnet. (Rund € 360,00)
Die Abrechnung wurde erwartungsgemäss auf € 23,00 gekürzt, meine
Beschwerde dagegen zurückgewiesen. Ich habe im Februar 2004 gegen
die meiner Überzeugung nach verfassungswidrige Dienstverpflichtung
von Rechtsanwälten zu erbarmungswürdiger Entschädigung Verfassungsbeschwerde
eingelegt. |
1 BvR 322/04 |
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IV
Liste (Auswahl)
der von RA Benkelberg erstrittenen / veröffentlichten Entscheidungen
aus dem Zivil- und Wirtschaftsrecht
| Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen
als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 MuSchG |
LAG Saarland
Der BetriebDB |
1973 |
2351 f |
| Die Gebührenrechnung eines niederländischen
Anwalts in Höhe des Doppelten vergleichbarer gesetzl. Gebühren eines deutschen
Anwalts ist nicht überhöht, denn die deutschen Gebühren sind zu niedrig
|
LG Kleve
Anwaltsblatt
AnwBl |
1975 |
439 |
| Eine Bank haftet dem Aussteller für
missbräuchliche Verwendung eines Schecks, wenn sie den Begebungsgrund kennt
und von der mißbräuchlichen Verwendung weiß. |
LG Kleve
DB |
1975 |
296 f |
| Der Spediteur hat gegen den rechtmäßigen
Empfänger einer Ware Anspruch auf Bezahlung der vom Spediteur verauslagten
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) |
OLG Stuttgart
Neue Juristische WochenschriftNJW |
1976 |
2079 f |
| Der Aufwand für Kopien ist auch dem
Prozesskostenhilfe-Anwalt aus der Landeskasse zu erstatten |
AG Emmerich
AnwBl |
1978 |
144 |
| Zwei in einer Sozietät verbundene
Anwälte, die sich im Passivprozess selbst vertreten, haben Anspruch auf
Erstattung der Kosten beider Anwälte |
OLG Düsseldorf
AnwBl |
1978 |
261 f |
| Ein Notar darf bei ausdrücklicher
Erlaubnis "zur jederzeitigen Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung"
genau so ohne Prüfung verfahren. |
LG Kleve
Mitteilungen der
Rheinischen
Notarkammer
MittRhNotK |
1978 |
45 |
| Richterliche Inhaltskontrolle von
Krankenhaus-AGB |
LG Düsseldorf
NJW |
1979 |
605 |
| Zur Zulässigkeit einer bedingten
unselbständigen Anschlussberufung |
BGH
NJW |
1984 |
1240 ff |
| Nicht der Anwalt, sondern sein Mandant
ist Rechnungsadressat bei der Aktenübersendungsgebühr |
VerwG Köln
AnwBl |
1985 |
540 |
| Die Klausel " Auslieferung gegen
Bankakzept und Bankaval" ist keine Nachnahmevereinbarung im Sinne von Art. 21 CMR |
OLG Düsseldorf
TranspR |
86 |
336 ff |
| Neben den expliziten frachtvertraglichen
Pflichten aus §§ 29 ff KVO ist kein Raum mehr für Ansprüche aus positiver
Vertragsverletzung (pVV) |
AG Emmerich
Transportrechtzeitung TranspR
|
1989 |
427 f |
| Der Absender haftet dem Spediteur
auf verauslagte Einfuhrumsatzsteuer, wenn der Empfänger die Ware nicht abnimmt.
|
BGH
NJW Monatsschrift des Deutschen
Rechts
MDR |
1991 |
2638ff
735 ff |
| Ein Versicherungsmakler verletzt
das Rechtsberatungsgesetz, wenn er seine Kunden im Prozess vertritt |
OLG Düsseldorf
MDR |
1991 |
64 |
| Nimmt ein Frachtführer eine Nachnahmesendung
an, haftet er für die Einziehung auch dann, wenn er nach seinen AGB die
Erhebung von Nachnahmen ausschließt |
OLG Düsseldorf
TranspR |
1991 |
91 ff |
| Streitwert für alle beim Gläubigerantrag
auf Insolvenzeröffnung ist die Forderung des Gläubigers, falls geringer,
die Aktivmasse des Schuldners |
OLG Dresden
MDR |
1994 |
1253 f |
| Zur Haftung des Spediteurs bei fehlender
Schnittstellenkontrolle aber Vorhandensein anderer Kontrollmaßnahmen |
OLG Düsseldorf
TranspR |
1994 |
361 ff |
| Zusage einer Lieferzeit stellt heute
keine unübliche Vereinbarung einer Lieferfristgarantie mehr dar, führt nicht
zum Haftungsausschluß nach § 6 Nr. 4 SVS/RVS |
OLG Düsseldorf
TranspR |
1996 |
124 f |
| Nichtigkeit einer Vereinbarung zur
Teilung der festsetzbaren Gebühren wegen Gebührenunterbietung bei Untervollmachtserteilung
|
LG Halle
Mitteilungen der Bundesrechtsanwalts-kammer
BRAK-Mitteilungen |
1998 |
99 f |
| Zum Tätigkeitsverbot eines Anwaltsnotars
nach vorheriger Beurkundung einer Unterhaltsurkunde |
AG Emmerich
MDR
NJW |
1999 |
644
1875 |
| Nichtigkeit einer Vereinbarung zur
Teilung der festsetzbaren Gebühren wegen Gebührenunterbietung bei Untervollmachtserteilung |
LG Kleve
AnwBl
AGS |
2000
2000 |
259f
195 f |
| Reisender im Sinne des § 651 a Abs.
1 BGB ist auch der, der die Reise bucht, um sie an andere zu verschenken |
BGH
MDR |
2002 |
1109 ff |
| PKH auch für aussergerichtlichen
Vergleich zwischen den Instanzen |
OLG Düsseldorf
MDR |
2003 |
415 f |
|
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