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Schwerpunkte
Geschrieben von: Eckhard Benkelberg
Sonntag, den 31. Januar 2010 um 11:18 Uhr
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Qualität durch Spezialisierung / Ausgewählte Tätigkeitsbereiche

Der Tätigkeitsbereich der Rechtsanwälte ist von Haus aus der des "Allgemeinanwalts" und umfasst das gesamte Recht.

Die wichtigste Juristenzeitschrift, die Neue Juristische Wochenschrift -  NJW - des Jahres 1955 umfasst 968 Seiten, die Ausgabe 2008 sage und schreibe 3808, und aus der lange Zeit einzigen Rechtszeitschrift haben sich rund 30 Spezialblätter abgezweigt.

Es mag noch den einer oder anderen "Alleswisser" auch unter uns geben. Genies sind selten. Wir jedenfalls sind der Überzeugung, Qualität durch Spezialisierung zu erreichen. Daher hat sich unsere Kanzlei auf die Schwerpunkte Familienrecht, Erbrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht verschrieben, ferner auf Speditionsrecht und Strafrecht.

Durch unsere konsequente Spezialisierung sind wir kompetent, im Speditionsrecht regional, im Familienrecht auch überregional führend, bilden sogar selbst Fachanwälte für Familien- und Erbrecht aus.

Wissen sie z.B. über über den Elternunterhalt etwas ? Wissen Sie, was Zugewinnausgleich bedeutet ?

Mit zwei Fachanwälten für Familienrecht sind wir Ihre Ansprechpartner.

Wir haben Seminarvorträge gehalten zu den Themen der Haftung des GmbH-Geschäftsführers, zur sozialen Absicherung des GmbH-Geschäftsführers, um das Gesellschaftsrecht herauszugreifen.

Auf großes Interesse ist unser Aufsatz über die steuerliche Behandlung von Geldvermögen im Erbfall gestoßen.

Mit einer Untersuchung über die Frage, ob für Familienrechtler die (niedrigen) Prozesskostenhilfegebühren in Familiensachen (jetzt heisst das Verfahrenskostenhilfe) noch verfassungskonform sind, haben wir einen lang anhaltenden Streit um eine wirtschaftliche Frage von Verfassungsrang eröffnet, von dem wir uns für unseren Geldbeutel Langzeitwirkung erhoffen. Auch kritisieren wir die völlig unzureichende Neugestaltung der Anwaltsgebühren durch das neue RVG, insbesondere seine katastrophalen Auswirkungen in Familiensachen mit Verfahrenskostenhilfe.

Wir haben uns befasst mit Schulden bei der Unterhaltsermittlung, auseinandergesetzt mit der Entscheidung des BVerfG vom 6.2.01 zum (nichtigen) Unterhaltsverzicht einer Mutter und den Auswirkungen auf das gesamt Unterhaltsrecht.

Diese neun Artikel stehen Ihnen zum download zur Verfügung. Daneben verweisen wir auf die Liste unserer Veröffentlichungen (Aufsätze in juristischen Fachzeitschriften, erstrittene und veröffentlichte Entscheidungen) insbesondere zum Speditionsrecht, Familienrecht, aber auch Steuerrecht, auch auf einen Artikel für unsere Niederländischen Interessenten: Aanpakken van duitse wanbetalers zonder risico. (Auf Deutsch: Vorgehen gegen deutsche Schuldner ohne Risiko)

   Weitere Aufsätze finden Sie auch unter www.anwalt24.de/rechtsanwalt/emmerich-am-rhein/eckhard-benkelberg.

Beim Bundesgerichtshof haben wir erfolgreich für eine Gleichbehandlung der nichtehelichen Mütter mit den geschiedenen Müttern bei der Behandlung des so genannten Selbsbehaltes der Väter gestritten ( BGH XII ZR 3/03, Urteil vom 1.12.2004, BGH XII ZR 26/03, Urteil vom 15.12.2004), und beim Bundesverfassungsgericht haben wir das Normenkontrollverfahren für die zeitliche Gleichbehandlung des Unterhaltsanspruchs nichtehelichen Mütter mit dem der geschiedenen Mütter gewonnen (1 Bvl 9/04), was dann dazu führte, dass die dritte Lesung des Unterhaltsrechts-Änderungsgesetzes im Bundestag von heute auf morgen abgesetzt werde und dass der gesamte Gesetzentwurf überarbeitet werden musste.  Die Bundesjustizministerin, die wir zuvor auf dies Konsequenz hingewiesen hatten, "was not amused", und Herr Bosbach von der CDU, den wiir gewarnt und darauf hingewiesen hatten, es reiche halt nicht und beinhalte keine verfassungskonforme Neuregelung, zu versprechen, dass man die nichtehelichen Mütter nicht länger öffentlich kahlschere, spricht nicht mehr mit mir.  Ich habe es überlebt. Panorama, Mona Lisa, Nacht-Cafe und andere Sender haben berichtet.

Welcher Anwalt hat schon fünf Mal beim Bundesverfassungsgericht gewonnen? Aber:

Zeit und Ruhm vergehen. Was bleibt, ist die Erfahrung.


Wir würden auch online beraten, wenn nicht unsere Erfahrung gezeigt hätte, dass dies aus vielen unterschiedlichen Gründen in aller Regel gründlich in die Hose geht und für beide Seiten unbefriedigend ist. Die Fragestellungen sind gewöhnlich unpräzise, und dementsprechend muss entweder nachgefragt oder genau so unpräzise geantwortet werden, wie gefragt wurde. Nachfragen verlängert das Geschehen häufig um mehrere Tage, was für uns täglich neues Eindenken erfordert.Das ist nichts Halbes und nichts Ganzes.

Wer eine schnelle und präzise Auskunft wünscht, sollte uns anmailen, seine Anschrift, Telefon- und Faxnummer mitteilen, das Problem in wenigen Worten so präzise wie möglich schildern, und eine Zeit nach 19.00 Uhr mitteilen, zu der sie/er von uns telefonisch zu erreichen ist. Ein Formular ist vorbereitet.

Von der sog. "Online-Scheidung" halten wir gar nichts. Zumeist wird aus vorgeblichen Kostengründen Einigkeit der Eheleute signalisiert, wo lediglich Probleme in ihrer Dimension gar nicht erkannt worden sind. In der Regel ist einer der Eheleute dem anderen überlegen, zumeist aufgrund seiner sozialen Kompetenz, und nutzt das (noch vorhandene) Vertrauen des anderen oder dessen Angst vor Streit aus. Weil Vertrauen die Grundlage des Verhältnisses zwischen Anwalt und Mandant(in) ist, halte ich solche Fernscheidungen sogar für rechtlich bedenklich, für berufsrechtswidrig.

 

Aktualisiert ( Freitag, den 14. Mai 2010 um 13:57 Uhr )