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Schwerpunkte
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SchwerpunkteQualität durch Spezialisierung / Ausgewählte Tätigkeitsbereiche Der Tätigkeitsbereich der Rechtsanwälte ist von Haus aus der des "Allgemeinanwalts" sein und umfasst das gesamte Recht. Die NJW des Jahres 1955 umfasst 968 Seiten, die Ausgabe 1999 sage und schreibe 3800, und aus der lange Zeit einzigen Rechtszeitschrift haben sich rund 20 Spezialblätter abgezweigt, denen sich die alte NJW seither nicht mehr widmen muss. Es mag noch den einer oder anderen "Alleswisser" auch unter uns geben. Genies sind selten. Wir jedenfalls sind der Überzeugung, Qualität durch Spezialisierung zu erreichen. Daher hat sich unsere Kanzlei auf die Schwerpunkte Familienrecht, Erbrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht verschrieben, ferner auf Speditionsrecht und Strafrecht. Durch unsere konsequente Spezialisierung sind wir kompetent, im Speditionsrecht regional, im Familienrecht auch überregional führend, bilden sogar selbst Fachanwälte für Familien- und Erbrecht aus. Wissen sie z.B. über über den Elternunterhalt etwas ? Wissen Sie, was Zugewinnausgleich bedeutet ? Mit zwei Fachanwälten für Familienrecht sind wir Ihre Ansprechpartner. Wir haben Seminarvorträge gehalten zu den Themen der Haftung des GmbH-Geschäftsführers, zur sozialen Absicherung des GmbH-Geschäftsführers, um das Gesellschaftsrecht herauszugreifen. Auf großes Interesse ist unser Aufsatz über die steuerliche Behandlung von Geldvermögen im Erbfall gestoßen. Mit einer Untersuchung über die Frage, ob für Familienrechtler die (niedrigen) Prozesskostenhilfegebühren in Familiensachen noch verfassungskonform sind, haben wir einen lang anhaltenden Streit um eine wirtschaftliche Frage von Verfassungsrang eröffnet, von dem wir uns für unseren Geldbeutel Langzeitwirkung erhoffen. Aktuell kritisieren wir die völlig unzureichende Neugestaltung der Anwaltsgebühren durch das neue RVG, insbesondere seine katast-rophalen Auswirkungen in Familiensachen mit Prozesskostenhilfe. Wir haben uns befasst mit Schulden bei der Unterhaltsermittlung, auseinandergesetzt mit der Entscheidung des BVerfG vom 6.2.01 zum (nichtigen) Unterhaltsverzicht einer Mutter und den Auswirkungen auf das gesamt Unterhaltsrecht. Diese neun Artikel stehen Ihnen zum download zur Verfügung. Daneben verweisen wir auf Liste unserer Veröffentlichungen insbesondere zum Speditionsrecht, Familienrecht, aber auch Steuerrecht, und auf einen neuen Artikel für unsere Niederländischen Kollegen: Aanpakken van duits wanbetalers zonder risico. (Auf Deutsch: Vorgehen gegen deutsche Schuldner ohne Risiko) Im September 2002 haben wir gegen die "Anrechnung von Vorteilen aus dem Zusammenleben mit einem anderen Mann" auf den Unterhaltsanspruch einer Frau Verfassungsbeschwerde eingelegt (1 BVR 2144/02). Den vollständigen Wortlaut finden Sie unter "aktuelle Verfassungsbeschwerde". Wir würden auch online beraten, wenn nicht unsere Erfahrung gezeigt hätte, dass dies aus vielen unterschiedlichen Gründen in aller Regel gründlich in die Hose geht und für beide Seiten unbefriedigend ist. Die Fragestellungen sind gewöhnlich unpräzise, und dementsprechend muss entweder nachgefragt oder genau so unpräzise geantwortet werden, wie gefragt wurde. Nachfragen verlängert das Geschehen häufig um mehrere Tage, was für uns täglich neues Eindenken erfordert. Wer eine schnelle und präzise Auskunft wünscht, sollte uns anmailen, seine Anschrift, Telefon- und Faxnummer mitteilen, das Problem in wenigen Worten so präzise wie möglich schildern, und eine Zeit nach 19.00 Uhr mitteilen, zu der sie/er von uns telefonisch zu erreichen ist. Ein Formular ist vorbereitet. |
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