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Kaskoversicherung: Unfall nach Ausweichen vor Fuchs


Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Autofahrer grob fahrlässig handelt, wenn er auf der Landstraße einem die Fahrbahn überquerenden Jungfuchs ausweicht und durch Abkommen von der Fahrbahn einen Schaden erleidet.

In einem derartigen Fall besteht auch kein Anspruch aus der Teilkaskoversicherung, da hier Voraussetzung ist, dass es tatsächlich zur Berührung mit einem Harrwild gekommen ist und der Schaden durch den Zusammenstoß mit dem Tier verursacht wurde.

Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 23.01.2002
7 U 100/01
NJW Heft 18/2002, Seite X
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