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GmbH: Beurkundungsmangel bei Anteilsverkauf


Der Verkauf und die Abtretung von GmbH-Anteilen bedürfen der notariellen Beurkundung. Wird vor dem vertragschließenden Notar auf die Verlesung eines Anhangs zum Vertrag über den Verkauf und die Abtretung von GmbH-Anteilen verzichtet, bewirkt dieser Beurkundungsmangel die Nichtigkeit des gesamten Vertrages.

Urteil des OLG Celle vom 17.07.2001
9 U 172/00
WM 2001, 2444

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