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| Irreführende Autowerbung bei „Neuwagen“Die Werbung eines Autohändlers für ein als Neuwagen bezeichnetes Auslaufmodell, das zwar 0 Kilometer aufweist, aber seit Jahren nicht mehr hergestellt wird, ist irreführend. Daran ändert auch ein eher unauffälliger Hinweis auf eine „ehemals“ unverbindliche Preisempfehlung nichts. Urteil des OLG Zweibrücken vom 14.02.2002 4 U 114/01 GRUR-RR 2002, 306 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |