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Besteuerung nicht schadstoffarmer Kraftfahrzeuge


Die vergleichsweise hohe Besteuerung nicht schadstoffarmer Kraftfahrzeuge verstößt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nicht gegen den Gleichheitssatz.

Beschluss des BFH vom 04.02.2002
VII B 63/01
DAR 2002, 373


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