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| Eigenständige Umgangsrechtsregelung durch das FamiliengerichtBei der Regelung des Umgangsrechts ist - anders als in anderen Zivilprozessen - das Gericht nicht an die Anträge der Parteien gebunden, sondern hat - wenn eine einvernehmliche Lösung zwischen den Eltern nicht möglich ist - von Amts wegen die Regelung zu treffen, die dem Wohl des Kindes am besten dient. Beschluss des OLG Brandenburg vom 04.07.2002 15 UF 25/02 OLGR Brandenburg 2002, 441 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |