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| Keine Vergütung für Prüfung der GutachtensübernahmeEinem Sachverständigen, der mit der Fertigung eines Gutachtens beauftragt werden soll, steht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, für die Prüfung der Frage, ob er zur Erstellung des Gutachtens in der Lage ist, keine Vergütung zu. Derartige Bemühungen fallen unter die Akquisetätigkeit des Gutachters, die auch in anderen Branchen in der Regel nicht vergütet wird. Urteil des BGH vom 23.04.2002 X ZR 83/01 NJW Heft 25/2002, Seite VIII gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |