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| Regelmäßige Reinigung der VerkaufsflächeDem Inhaber eines Supermarkts sind Kontroll- und Reinigungsintervalle von weniger als 45 Minuten nicht abzuverlangen. Dies stellte das Oberlandesgericht Hamm klar und wies die Schadensersatzklage einer Kundin ab, die auf einer Möhre ausgerutscht war, die sich in einem Bereich befand, der kurz vorher (höchstens 45 Minuten) geputzt wurde. Urteil des OLG Hamm vom 06.11.2002 6 U 45/00 OLGR Hamm 2002, 196 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |