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| Mehrfachabmahnung nicht zu beanstandenNach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart stellt es keinen Rechtsmissbrauch dar, wenn ein Rechteinhaber mehrere rechtlich selbstständige Verletzer seines Markenrechts einzeln abmahnt, auch wenn nahe liegt, dass die Abgemahnten ihr gesamtes Marketing einer einzigen Dachorganisation übertragen haben, welche für sie einheitlich die beanstandungswürdige Werbung veranlasst hat. Eine Nachforschungspflicht des Verletzten hinsichtlich dieser Organisationsstruktur auf Verletzerseite besteht nicht. Hinweis: Anders sind jedoch die Fälle zu beurteilen, in denen Serienabmahnungen allein der Bereicherung des Abmahnenden dienen (Anwaltsgebühren) oder sich als besonders schikanös erweisen. Urteil des OLG Stuttgart vom 21.02.2002 2 U 206/01 OLGR-KS 2002, 215 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |