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| Fremdvergleich bei Darlehen und Bürgschaften an BetriebsgesellschaftWird ein Darlehen an die Betriebsgesellschaft zu Bedingungen gewährt, die unter Fremden nicht üblich sind, so kann es sich dabei um Sonderbetriebsvermögen im Rahmen der Beteiligung an dem Besitzunternehmen handeln. Das Gleiche gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs für Bürgschaften der Gesellschafter. Bei einer drohenden Inanspruchnahme kann die Besitzgesellschaft ergebniswirksam Rückstellungen bilden. Urteil des BFH vom 18.12.2001 VIII R 27/00 DStR 2002, 444 RdW 2002, 393 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |