
|
| Vereitelung des WiderrufsrechtsWird ein Verbraucher über das ihm nach dem Verbraucherkreditgesetz zustehende Widerrufsrecht getäuscht, etwa weil der Vertragspartner unter einem Vorwand sämtliche Vertragsunterlagen einbehält, ist der Verbraucher so zu behandeln, als hätte er den Widerruf rechtzeitig erklärt. Die Behauptung, der Verbraucher hätte auch bei Kenntnis seiner Rechte von der Möglichkeit des Widerrufs keinen Gebrauch gemacht, obliegt dem Vertragspartner. Urteil des LG Rottweil vom 22.01.2002 1 S 145/01 MDR 2002, 572 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |