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| Urteilsbegründung bei Verurteilung wegen TrunkenheitsfahrtBei der Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt nach § 24a StVG (0,5 bis 1,1 Promille) reicht es grundsätzlich aus, wenn in den Urteilsgründen lediglich die Messmethode und die Atemalkoholwerte aufgeführt sind. Werden hinsichtlich der Eichung des zur Atemalkoholmessung benutzten Gerätes im Verfahren keine Einwände erhoben, muss die turnusmäßige Eichung des benutzten Geräts in den Urteilsgründen nicht dargelegt werden. Beschluss des OLG Hamm vom 02.10.2001 3 Ss OWi 989/00 ZAP EN-Nr. 74/2002 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |