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Kontaminierung: keine Haftung bei vertragsgemäßem Gebrauch


Veränderungen oder Verschlechterungen der gemieteten Sache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt wurden, müssen nicht vom Mieter beseitigt werden. Wenn nichts anderes vereinbart ist, haftet der Mieter oder Pächter eines Tankstellengrundstücks in der Regel nicht für Bodenverunreinigungen, die der übliche, die geltenden Umweltstandards einhaltende Betrieb der Tankstelle notwendigerweise mit sich bringt. Die Beweislast dafür, dass die nach Beendigung des Vertragsverhältnisses festgestellten Kontaminierungen allein auf den vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, trägt jedoch der Mieter bzw. Pächter.

Urteil des BGH vom 10.07.2002
XII ZR 107/99
MDR 2003, 22
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