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| Angehörigendarlehen: geschenkt oder nicht?Wer aus einem Darlehensvertrag die Rückzahlung von Geld verlangt, hat zwar grundsätzlich zu beweisen, dass dieses dem anderen nicht schenkweise überlassen wurde. Eine allgemeine Vermutung dafür, dass Geldleistungen stets mit einer Rückzahlungsvereinbarung verbunden sind, besteht jedoch nicht. Überlässt jemand seiner Cousine einen Geldbetrag von ca. 33.000 EUR, so kann, falls keine besonderen Umstände hinzutreten, die für eine Schenkung sprechen, von einer stillschweigenden Rückzahlungsvereinbarung ausgegangen werden, wenn der Betreffende ihr nie zuvor einen nennenswerten Geldbetrag geschenkt hat, sondern ihr früher einen wesentlich geringeren Betrag ebenfalls nur geliehen hat. Beschluss des OLG Koblenz vom 26.07.2002 3 W 398/02 MDR 2003, 19 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |