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Zu laute Windkraft


Bei strammem Wind können Windräder zur Energieerzeugung ganz erheblichen Lärm verursachen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat nun entschieden, dass der Bewohner eines in 300 Meter Entfernung eines Windrades gelegenen Wohnhauses eine durch das Windrad erzeugte Überschreitung des zulässigen Lärmpegels von 50 Dezibel am Tag und von 35 Dezibel bei Nacht um 10 Dezibel hinzunehmen hat.

Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen
7 A 2127/00
Handelsblatt vom 11.12.2002
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