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| Zeitliche Grenze für fristlose KündigungDer Vermieter ist bei Vorliegen wichtiger Gründe berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Eine gesetzliche Frist für die Kündigungserklärung gibt es nicht. Nach ständiger Rechtsprechung muss die Kündigung jedoch innerhalb einer angemessenen Überlegungsfrist ausgesprochen werden. Diese Frist ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts München überschritten, wenn zwischen dem maßgeblichen Vorfall und der Kündigungserklärung ein Zeitraum von mehr als einem halben Jahr liegt. Die Einhaltung einer derartigen Frist kann auch nicht durch eine entsprechende Vertragsklausel erweitert werden. Das Gericht erklärte die vom Vermieter in dem formularmäßigen Mietvertrag verwendete Klausel „Rechte des Vermieters, insbesondere aus diesem Vertrag, gehen dem Vermieter dann nicht verloren, falls er hiervon, obwohl dazu befugt, zunächst keinen Gebrauch macht“ wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters für unwirksam. Urteil des OLG München vom 22.02.2001 3 U 5169/00 ZMR 2001, 535 Hausbesitzer Zeitung Heft 3/2002, Seite 11 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |