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Verbot der Doppelbestrafung


Liegt ein Verstoß gegen die Gurtanlegepflicht vor, darf dies nicht noch zusätzlich wegen Missachtung einer polizeilichen Weisung geahndet werden. Eine derartige Verfahrensweise verstößt gegen das Verbot der Doppelbestrafung.

Beschluss des LG Frankfurt/Main vom 05.08.2002
5/9 Qs OWi 48/02
DAR 2003, 41

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