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Autovermieter: keine Einbeziehung fremdsprachiger AGB


Hat ein nicht deutsch sprechender Kunde im Ausland (hier Italien) bei einem Reisebüro, das mit einer deutschen Autovermietung zusammenarbeitet, in seiner Landessprache mittels Voucher ein Mietfahrzeug reserviert, werden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nicht wirksam dadurch vereinbart, dass dem ausländischen Kunden später in Deutschland Vertragsunterlagen übergeben werden, die in Deutsch abgefasst sind. Gegenüber einem Italiener, der nicht englisch spricht, ist auch die übergebene englische Version der AGB nicht zur wirksamen Einbeziehung geeignet.

Urteil des OLG Frankfurt vom 11.12.2002
23 U 185/01
OLGR Frankfurt 2003, 69
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