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Kündigung während Probezeit wegen mangelnder Teamfähigkeit


Ein Arbeitgeber ist während der Probezeit berechtigt, dem neuen Mitarbeiter allein aufgrund der Mitteilung von dessen Vorgesetzten, er „passe nicht ins Team“ zu kündigen. Er ist nicht verpflichtet, dem mitspracheberechtigten Betriebsrat gegenüber dieses Werturteil anhand konkreter Tatsachen zu belegen.

Urteil des LAG Schleswig-Holstein
5 Sa 345/02
Handelsblatt vom 05.03.2003


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