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Frauensportstudio kein „Laden“


Sind in einer Teilungserklärung Räume des Anwesens als „Laden“ ausgewiesen, erlaubt diese Nutzungsart des Teileigentums nicht den Betrieb eines „Frauensportstudios“.

Beschluss des OLG Schleswig vom 12.08.2002
2 W 21/02
MDR 2003, 149

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