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| Immer bei der Wahrheit bleibenEin Anbieter von CD-ROMs mit Kommunikationsnummern (Telefon, Telefax, Handy) warb auf der Verpackung mit „über 36 Mio. Original-Kommunikationsnummern“. Tatsächlich enthielt die Datenbank nur 35,5 Mio. Teilnehmernummern. Das von einem Konkurrenten verklagte Unternehmen hielt diese leichte Übertreibung für unbeachtlich. Trotz der prozentual recht geringen Abweichung kannte das Oberlandesgericht Köln keine Gnade und erklärte die Werbeaussage für irreführend. Anbieter derartiger Verzeichnisse erhalten die entsprechenden Daten von der Deutschen Telekom. Stellt ein Anbieter durch eine hervorgehobene Werbeaussage heraus, dass er mehr als die über die Telekom tatsächlich nur verfügbaren 3,5 Mio. Teilnehmernummern bereitstellt, kann dies zu Wettbewerbsnachteilen der Anbieter führen, die mit genau zutreffenden Zahlenangaben aufwarten. Urteil des OLG Köln vom 17.07.2002 6 U 71/02 RdW 2003, 146 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |