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| Richtig reklamierenZur Wahrung ihrer Ansprüche müssen Reisende am Urlaubsort festgestellte Mängel beim Veranstalter (möglichst schriftlich) rügen. Nicht ausreichend ist es, wenn sie sich nur beim Hotelmanagement über die Unzulänglichkeiten beschweren. Urteil des AG München 211 C 23067/01 Wirtschaftswoche Heft 1/2002, Seite 123 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |