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Führerscheinentzug bei regelmäßigem Cannabis-Konsum


Einem Autofahrer, der bei einer Verkehrskontrolle im Besitz von 19 g Haschisch (zum Eigenverbrauch) und nach offenbar kurz vorher erfolgtem Cannabis-Konsum angetroffen wird und bei dem durch das rechtsmedizinische Gutachten ein regelmäßiger Konsum von Cannabis-Produkten festgestellt wird, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Beschluss des OVG Münster vom 07.01.2003
19 B 1249/02
DAR 2003, 187

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