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| „Hintertürchen“ bei rechtswidrigem BeitragsbescheidHat ein Bürger auf Grund eines örtlichen Bescheids Grundstücksbeiträge von ca. 6000 EUR gezahlt und stellt sich nach Ablauf der Rechtsmittelfrist heraus, dass der Bescheid rechtswidrig war, kann sich die Gemeinde nicht darauf berufen, der betroffene Bürger habe ein ihm mögliches Rechtsmittel seinerzeit nicht genutzt. Vielmehr ist die Behörde auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist verpflichtet, die zu Unrecht erhaltenen Zahlungen im Wege des Schadensersatzes an den Grundstückseigentümer zurückzuerstatten. Urteil des OLG Koblenz vom 25.07.2001 1 U 1025/00 - OLGR-KSZ 2001, 312 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |