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Rechtsmissbräuchliche Einschaltung einer Strohmannfirma


Wird vom Geschäftsführer einer GmbH eine Strohmannfirma gegründet, die als scheinbare Subunternehmerin der GmbH für die Erledigung eines Auftrages Arbeitskräfte einstellt, damit die GmbH nicht als Arbeitgeber auftreten muss, kann diese Konstruktion rechtsmissbräuchlich sein mit der Folge, dass ein betroffener Arbeitnehmer im Wege der Durchgriffshaftung arbeitsrechtliche Ansprüche gegen die GmbH geltend machen kann.

Beschluss des Hessischen LAG vom 16.10.2001
9 Ta 375/01
Betriebs-Berater 2002, 104
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