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Mitführen von Radarwarngeräten jetzt strafbar


Bislang war nur der Einsatz von Radarwarn- oder Laserstörgeräten in Kraftfahrzeugen strafbar. Nach einer gesetzlichen Regelung vom 14.12.2001, die am 01.03.2002 in Kraft tritt, wird nun bereits das Mitführen derartiger Geräte mit einem Bußgeld von 75 EUR belegt.

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