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| Veränderte Abwassersituation durch ParzellierungEin Gesamtgrundstück wurde nach der Erstellung mehrerer Gebäude parzelliert. Hierdurch wurden die bereits errichteten Gebäude rechtlich von ihrer Abwasserversorgung abgeschnitten. Der Bundesgerichtshof entschied, dass in einem solchen Fall die Erwerber der neu geschaffenen Parzellen zur Duldung der Abwasserdurchleitung verpflichtet sind. Unerheblich ist hierbei, ob die beteiligten Grundstücke aneinander angrenzen. Urteil des BGH vom 31.01.2003 V ZR 143/02 RdW 2003, 349 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |