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| Unfall in Gaststätte durch herumstehende GläserDer Besucher einer wegen einer Karnevalsveranstaltung überfüllten Gaststätte muss nicht damit rechnen, dass auf der Treppe zur Garderobe sitzende Gäste ihre Gläser auf den Treppenstufen abstellen. Er ist daher nicht schadensersatzpflichtig, wenn er versehentlich mit dem Fuß gegen ein dort stehendes Glas stößt und dadurch einen anderen Gast verletzt. Urteil des OLG Düsseldorf vom 17.08.2001 22 U 26/01 NJW-RR 2002, 24 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |