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| Geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung des VorfahrtsberechtigtenEine nur geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung des Vorfahrtsberechtigten (5 km/h innerorts) führt in der Regel nicht zu einem Mitverschulden des Vorfahrtsberechtigten bei einem Unfall. Urteil des OLG Hamm vom 15.08.2000 9 U 27/00 DAR 2001, 506 ZfS 2001, 105 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |