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| Mietwagenkosten bei Ersatzforderung auf GutachtenbasisEin Unfallgeschädigter ist nicht verpflichtet, den vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstatteten Betrag tatsächlich zur Durchführung der Reparatur zu verwenden. Ihm steht es daher frei, ob und wie er das beschädigte Fahrzeug instand setzen lässt. Verlangt der Geschädigte den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag (fiktiv) auf Basis eines vorgelegten Sachverständigengutachtens, das eine bestimmte Art einer ordnungsgemäßen Reparatur vorsieht, so kann er grundsätzlich auch nur für die vom Gutachter für erforderlich gehaltene Reparaturdauer die Erstattung der Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verlangen. Urteil des BGH vom 15.07.2003 VI ZR 361/02 MDR 2003, 1414 DAR 2003, 554 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |