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Eigentümerwechsel während Gerichtsverfahren


Die Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen Wohnungseigentumsverfahrens lässt die Verfahrensbefugnis des Veräußerers unberührt. Einer formellen Beteiligung des Erwerbers durch das Gericht bedarf es daher nicht.

Beschluss des BGH vom 23.08.2001
V ZB 10/01
NJW 2001, 3339
MDR 2001, 1283

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