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| Keine Kostenübernahme für Notebook bei BehindertemEin Behinderter hat gegenüber seiner Krankenversicherung keinen Erstattungsanspruch für die Anschaffung eines Notebooks einschließlich behindertengerechter Software für Studienzwecke. Urteil des BSG vom 30.01.2001 B 3 KR 10/00 R NJW 2001, 3431 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |