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Keine Kostenübernahme für Notebook bei Behindertem


Ein Behinderter hat gegenüber seiner Krankenversicherung keinen Erstattungsanspruch für die Anschaffung eines Notebooks einschließlich behindertengerechter Software für Studienzwecke.

Urteil des BSG vom 30.01.2001
B 3 KR 10/00 R
NJW 2001, 3431

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