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| Ein-Prozent-Regelung auch bei Kombi-FahrzeugenDer Bundesfinanzhof stellte klar, dass die für die private Nutzung von Dienstfahrzeugen geltende so genannte Ein-Prozent-Regelung auch für Kombi-Fahrzeuge (z. B. Vans und Geländefahrzeuge) gilt. Anders als bei Lkws und Kleinlastern ist bei derartigen Fahrzeugen sowohl die Personen- als auch die Güterbeförderung möglich. Insoweit besteht kein Unterschied zu normalen Pkws. Urteil des BFH vom 13.02.2003 X R 23/01 RdW Heft 12/2003, Seite VI gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |