
|
| Öffentlicher Dienst: Zeuge kann Arbeitsentgelt beanspruchenEinem im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer steht für die Zeit, in der er als Zeuge einen Gerichtstermin wahrnimmt, ein Vergütungsanspruch gegenüber seinem Dienstherrn zu. Dies begründete das Landesarbeitsgericht Köln damit, dass nach dem einschlägigen Tarifvertrag ein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei persönlicher Arbeitsverhinderung und bei Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten vorgeschrieben ist. Hierzu zählt auch die Aussage als Zeuge vor einem deutschen Gericht. Urteil des LAG Köln 6 AZR 30/01 Handelsblatt vom 17.12.2001 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |