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„Kennenlern-Angebote“ von Buchclubs zulässig


So genannte „Kennenlern-Angebote“ von Buchclubs sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs selbst dann nicht unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens wettbewerbswidrig, wenn die bei der Aktion angebotenen Bücher zu einem Bruchteil des normalen Buchhandelspreises verkauft werden.

Urteil des BGH vom 10.04.2003
I ZR 291/00
Pressemitteilung des BGH
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