
|
| Abwälzung der Eigenbeteiligung der Gebäudeversicherung auf EigentümerDie Eigentümergemeinschaft ist berechtigt, durch Mehrheitsbeschluss jeweils demjenigen Eigentümer die Eigenbeteiligung bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversicherung für Wasserschäden allein aufzuerlegen, in dessen Sondereigentum sich die schadhaften Wasserrohre befinden. Beschluss des OLG Köln vom 14.07.2003 16 Wx 124/2003 OLGR Köln 2003, 283 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |