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Motorradfahrstunde ohne Vorübung


Ein Fahrlehrer darf einen Motorradfahrschüler nicht ohne Vorbereitung auf den Straßenverkehr „loslassen“. So ist er insbesondere bei einem absoluten Anfänger gehalten, vorher Balanceübungen zu machen oder das Fahren im Schritttempo auf ungefährlichem Gelände zu üben.

Wird die erste Fahrstunde ohne jegliche Vorbereitung abgehalten, haftet der Fahrlehrer, wenn der Schüler an einer Kreuzung von der Fahrbahn abkommt und sich an einer Straßenlaterne verletzt.

Urteil des LG Osnabrück vom 24.04.2003
9 U 3071/91
RdW Heft 17/2003, Seite VI
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