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Werbung mit Hinweis „ohne Gentechnik“


Für Reis darf nicht mit dem Hinweis „ohne Gentechnik“ ge-worben werden. Dies begründete das Verwaltungsgericht Koblenz damit, dass gentechnisch veränderter Reis in der Eu-ropäischen Union überhaupt nicht verkauft werden darf. Da-her werde - so die Richter - durch den beanstandeten Hinweis an „diffuse Angstgefühle“ der Verbraucher appelliert, um sie so in ihrer Kaufentscheidung zu beeinflussen. Eine derartige Werbung ist danach irreführend und damit unzulässig.

Urteil des VG Koblenz
5 K 695/01.KO
Handelsblatt vom 10.12.2001

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