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GmbH-Geschäftsführer: kurze Verjährungsfrist bei Einbeziehung des BAT


Eine in einem Geschäftsführervertrag enthaltene Klausel, mit der allgemein auf die Regelungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) verwiesen wird, kann für das Unternehmen äußerst nachteilige Folgen haben, wenn es den Geschäftsführer wegen Verstoßes gegen seine Pflichten auf Schadensersatz in Anspruch nehmen will.

Nach der Bestimmung des § 70 BAT verjähren Schadenersatzansprüche nämlich bereits sechs Monate nach ihrer Entstehung.

Urteil des OLG Stuttgart vom 26.05.2003
5 U 160/02
RdW Heft 19/2003, Seite VI
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