
|
| Geschäftsführerkündigung wegen falscher SpesenabrechnungLässt sich ein GmbH-Geschäftsführer entgegen der eindeutigen Bestimmung seines Anstellungsvertrages über einen län-geren Zeitraum neben Dienstreisespesen auch Kosten für private Reisen erstatten, rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es bei einer derart gravierenden Pflichtverletzung nicht. Urteil des KG Berlin vom 10.11.2000 14 U 9587/99 OLGR Berlin 2001, 247 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |