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| Unwirksame Vertragsklauseln einer PrivatschuleDas Landgericht Koblenz erklärte mehrere Klauseln im Kleingedruckten eines privaten Ausbildungsinstituts für unwirksam. Die Vereinbarung, dass jegliche Haftung der privaten Heilpraktikerschule bei einem Unterrichtsausfall ausgeschlossen ist, ist auch dann unwirksam, wenn eine spätere Nachholung des Unterrichts zugesichert wird. Ferner beanstandete das Gericht die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel, wonach der Schüler bei der unbefugten Weitergabe der Lehrmaterialien an Nichtschüler eine „Vertragsstrafe“ von rund 7.500 EUR zahlen sollte. Urteil des LG Koblenz vom 20.05.2003 1 O 315/02 VuR 2003, 432 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |