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| Keine Irreführung durch Werbung mit „Fabrikverkauf“Ein Matratzenhersteller warb an seiner Hausfassade und in Zeitungsanzeigen mit dem Text „Fabrikverkauf“. Ein Einzelhandelsverband vertrat die Auffassung, dass eine derartige Werbung irreführend ist, wenn die Waren nicht auch an Privatpersonen zu denselben Preisen abgegeben werden wie an Wiederverkäufer und verlangte Unterlassung. Demgegenüber meinte das Oberlandesgericht München, der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher verbinde mit dem Wort „Fabrikverkauf” nur die Vorstellung, dass er unter Ausschaltung des Groß- und Zwischenhandels preisgünstig Waren erwerben kann, nicht aber, dass er zu Preisen kaufen kann, die auch Wiederverkäufer zu zahlen haben. Urteil des OLG München vom 25.09.2003 29 U 2317/03 OLGR 2004, 60 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |