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Krankenversicherung: nicht anzeigepflichtige Kinderkrankheiten


Beim Abschluss einer Krankenversicherung für ein Kleinkind sind vergleichsweise harmlose Kinderkrankheiten wie z. B. Erkältungen oder Blähungen nicht anzeigepflichtig.

Urteil des LG Köln vom 30.07.2003
23 S 27/03
NJW Heft 1-2/2004, Seite X

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