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| Linksabbiegerunfall: verkehrswidriges Verhalten des GeradeausfahrersKommt es zu einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem entgegenkommenden Geradeausfahrer, der seinerseits in grob verkehrswidriger Weise einen Sonderfahrstreifen für Omnibusse benutzt, um an einem Fahrzeugstau in gleicher Fahrtrichtung vorbeizufahren, haften beide Verkehrsteilnehmer zur Hälfte für den entstandenen Schaden. Urteil des OLG Hamm vom 26.04.2001 27 U 213/00 OLGR Hamm 2001, 308 NZV 2001, 428 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |