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| Vorfahrt trotz unbefugter StraßenbenutzungEine bestehende Vorfahrtsregelung wird nicht dadurch berührt, dass ein Kraftfahrer eine für ihn gesperrte Vorfahrtsstraße benutzt. Ein aus einer untergeordneten Straße kommender Autofahrer bleibt wartepflichtig. Urteil des OLG Celle vom 14.06.2001 14 U 263/00 OLGR Celle 2001, 226 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |