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| Erwerbspflicht nach ScheidungEiner bei Rechtskraft der Scheidung 43-jährigen Akademikerin, die zuvor vier Jahre getrennt gelebt hat, ist eine Erwerbstätigkeit möglich und zumutbar, auch wenn sie mit einem gut verdienenden Zahnarzt verheiratet war und wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes nach ihrem Staatsexamen keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist. Urteil des OLG Bamberg vom 11.01.2001 2 UF 172/00 OLGR Bamberg 2001, 146 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |