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Kein Anspruch auf Waisenrente während Promotion


Die Berufsausbildung eines Studenten ist mit der Ablegung des Examens (hier Magisterprüfung) beendet. Daher besteht während des anschließenden Promotionsstudiums kein Anspruch auf (Halb-)Waisenrente mehr.

Urteil des BSG vom 24.06.2003
B 4 RA 29/02 und 37/02
Praktiker Report Heft 1/2004, Seite 10.4
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