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| Kein Anspruch auf Waisenrente während PromotionDie Berufsausbildung eines Studenten ist mit der Ablegung des Examens (hier Magisterprüfung) beendet. Daher besteht während des anschließenden Promotionsstudiums kein Anspruch auf (Halb-)Waisenrente mehr. Urteil des BSG vom 24.06.2003 B 4 RA 29/02 und 37/02 Praktiker Report Heft 1/2004, Seite 10.4 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |