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Interessenkonflikt des Testamentsvollstreckers


Die Mutter eines als Alleinerben seines verstorbenen Vaters eingesetzten minderjährigen Kindes kann nicht zugleich als von dem Verstorbenen eingesetzte Testamentsvollstreckerin tätig werden. Angesichts des zwangsläufig eintretenden Interessenkonflikts kann daher das zuständige Familiengericht eine Ergänzungspflegschaft anordnen.

Beschluss des OLG Nürnberg vom 29.06.2001
11 UF 141/01
MDR 2001, 117

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