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| Vorsorgliche Beschlussanfechtung zulässigHat ein Wohnungseigentümer bis kurz vor Ablauf der einmonatigen Anfechtungsfrist kein Protokoll über die durchgeführte Eigentümerversammlung erhalten, ist es zulässig, vorsorglich alle Beschlüsse anzufechten. Es genügt, wenn dem Antrag hinreichend klar zu entnehmen ist, dass der Antragsteller alle Beschlüsse anfechten wolle, also auch die, denen er selbst zugestimmt hat und er sich vorbehält, seine Anfechtung nach Eingang des Protokolls auf einzelne Beschlüsse zu beschränken. Eine besondere Begründung des Antrags schreibt das Gesetz wegen der insoweit bestehenden Amtsermittlungspflicht des Gerichts nicht vor. Beschluss des BayObLG vom 06.12.2000 2 Z BR 103/00 ZMR 2001, 294 RdW 2001, 638 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |